Nach den SUVA/EKAS Richtlinien 1511 (Eid. Kommission für Arbeitssicherheit) und den europäischen Normen EN 13241-1 sind Industrie.-, Privattore, Ladebrücken sowie Brandschutz und Rauchschutzanlagen regelmässig, jedoch mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen zu warten und die Schutzeinrichtungen auf ihre Funktion zu überprüfen. Diese Grundlagen sind verbindlich und dienen bei einem Unfall als Rechtsgrundlage.

Wir möchten es nicht versäumen, Sie über diese Richtlinien und Ihre Pflichten zu informieren. Mit einem Wartungsvertrag decken Sie Ihre Pflichten umfassend und günstig ab und tragen zudem zur Lebensdauerverlängerung Ihrer Anlage bei. Sichern Sie sich deshalb ab. Top ausgebildete, sachkundige Servicetechniker prüfen Ihre Anlage nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eine regelmässige Prüfung und Wartung Ihrer Anlage bietet Ihnen Sicherheit und spahrt Geld. Zudem verlängert sie die Lebensdauer Ihrer Anlage.